AVGS

Es handelt sich um eine finanzielle Förderung von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Zielgruppe
Berechtigte Arbeitslose, Langzeitarbeitslose oder Arbeitssuchende bzw. von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie alle, die demnächst ihre Weiterbildung abschließen und dann sich auf Jobsuche begeben werden.
Teilnahmevorrausetzungen
Der von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellte Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) berechtigt Sie zur Teilnahme an einer der „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“
Wie bekomme ich einen AVGS?
Um einen AVGS zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater oder Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Ziel einer AVGS-Maßnahme
Die auf Grundlage eines Vermittlungsscheins von der Agentur für Arbeit bvzw. Dem Jobcenter geförderte Qualifizierungsmaßnahme soll Ihnen zusätzliche Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und Jobsuche ermöglichen. Das können zum Beispiel Bewerbungstraining, Berufsorientierungscoaching oder Jobcoaching zum Abbau von den sogenannten Vermittlungshemmnissen sein.
Kosten
Durch den Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird Ihre Teilnahme an unseren Maßnahmen für Sie bis zu 100% gefördert.
Bewerbungstraining starten, persönliche Strategie entwickeln und neu beruflich durchstarten!
Mit MEILENSTEIN Bildungszentrum sind Sie goldrichtig!